Die juristische und betriebswirtschaftliche Vielschichtigkeit und Komplexität von Unternehmenskäufen („M&A-Deals“) führt zwangsläufig zu Konflikten zwischen den Parteien. Der Freude über den Abschluss des M&A-Deals folgt vielfach die Enttäuschung darüber, dass das erworbene Geschäft die erwarteten Erträge nicht realisiert, eine Integration nicht oder nur mit einem größeren Aufwand möglich ist oder sogar sprichwörtlich die Leichen im Keller entdeckt werden.
Konflikte können schon kurz nach Vertragsabschluss (Signing) entstehen, wenn streitig ist, welche Partei das Risiko für zwischenzeitlich eingetretene negative Umstände oder Ereignisse übernommen hat und wie diese zu behandeln sind.
Die allermeisten Streitigkeiten entstehen jedoch nach Closing und betreffen regelmäßig die Angemessenheit/Richtigkeit des Kaufpreises und den zugrundeliegenden Bewertungsfragen, die Auslegung der (mit heißer Nadel gestrickten) Garantie und Gewährleistungsregelungen, die angemessene Berücksichtigung von Steuerthemen, insbesondere Freistellungsvereinbarungen und die Verletzung von (vorvertraglichen) Aufklärungspflichten inklusive des Vorwurfs der arglistigen Täuschung.
Manchmal entstehen die Streitigkeiten schon früher, vor Abschluss der Verträge. Hierbei geht es regelmäßig darum, ob und in welchem Umfang eine Verletzung der Non-Disclosure Agreements und/oder Memoranda of Understanding vorliegt oder ob eine Seite in vorwerfbarer Weise die Verhandlungen abbricht und die andere Seite deshalb Schadenersatzansprüche geltend macht.
Eine erfolgreiche Bewältigung von M&A Streitigkeiten setzt nicht nur eine perfekte Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern voraus, sondern auch eine akribische und systematische Überprüfung des konkreten Sachverhalts und der sich hieraus ergebenden rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Folgen. Hieran schließt sich die konsequente und energische Durchsetzung der identifizierten Ansprüche bzw. Abwehr derselben an. Hierbei reicht es regelmäßig nicht aus, dass kurz vor Ablauf der Garantie- oder Gewährleistungsfristen ohne großen Aufwand und ohne standardisierte Überwachungsprozesse eventuelle Ansprüche geprüft werden.
Neben Post-Closing Integration Services biete ich – ggf. zusammen mit anderen Beratern aus meinem Netzwerk – meinen Mandanten ein umfassendes Post Closing Claim Management. Hierbei übernehme ich die rechtliche (und zusammen mit meinen Kollegen aus dem Netzwerk auch die betriebswirtschaftliche) Überprüfung des abgeschlossenen M&A-Deals, um entweder mögliche Ansprüche zu identifizieren, zu quantifizieren und gegenüber dem Anspruchsgegner durchzusetzen oder Verteidigungspositionen und Strategien gegen potenzielle Ansprüche des Gegners zu erarbeiten.
Hinsichtlich der Geltendmachung oder der Abwehr von entsprechenden Ansprüchen verfüge ich über besonders wertvolle Erfahrungen, die ich vor allem in Großkanzleien und bei der Siemens AG gesammelt habe.
Die Post M&A Streitigkeiten werden überwiegend nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor Schiedsgerichten ausgetragen. Über die für eine erfolgreiche Führung solcher Verfahren erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfüge ich.
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