Gesellschafter und Organmitglieder erwarten nicht nur eine Absicherung vor eigenen Haftungsrisiken, sondern sind auch gehalten, Ansprüche gegen andere konsequent im Unternehmensinteresse durchzusetzen.
Zumeist werden Gesellschafterstreitigkeiten, Post-M&A-Auseinandersetzungen oder Aktionärsklagen werden als Mittel eingesetzt, wirtschaftliche Interessen in aller Konsequenz durchzusetzen. Dabei geht es auch im Gesellschaftsrecht darum, komplexe, auch grenzüberschreitende Sachverhalte zu erfassen und die rechtlichen Möglichkeiten gerichtlicher, außergerichtlicher oder schiedsgerichtlicher Verfahren zum Ziel effizienter Lösungen auszunutzen.
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