Seit mehreren Jahren arbeite ich auch sehr intensiv im Bereich des Rechts der erneuerbaren Energien und berate hierbei nationale und internationale Mandanten z.B. bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Windkraftanlagenhersteller und Solarmodulhersteller wegen Kauf- oder Werkmängeln an den Gesamtanlagen oder einzelnen Bestandteilen.
Seit Jahren mache ich erfolgreich Gewährleistungs- und/oder Herstellergarantieansprüche oder Schadenersatzansprüche gegenüber Windkraftanlagenherstellern und Solarmodulherstellern geltend.
Bei den Streitigkeiten gegenüber Windkraftanlagenherstellern ging/geht es z.B. um:
Bei den Streitigkeiten gegenüber Solarmodulherstellern ging es unter anderem um Solarmodule mit einem Gesamtvolumen von mehreren Gigawatt , bei denen es z.B. um folgende Schadensbilder ging:
Mein Leistungsspektrum – teilweise zusammen mit meinen Kooperationskanzleien – reicht von der Konzeption der Verträge für Kraftwerke über den Vergabeprozess bis zur rechtssicheren Abwicklung, Inbetriebnahme und Betriebsführung & Wartung.
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